Die Einsichten, die Bert Hellinger über die Jahrzehnte über das Gewissen und den damit verbundenen ,,Ordnungen der Liebe" gewonnen hat, sind die Grundpfeiler der Aufstellungsarbeit und machen das Familienstellen in dieser Weise möglich.
Er hat erkannt, dass in jeder Familie Regeln und Gesetzmäßigkeiten herrschen, die uns allen gleichermaßen als übergeordnete Macht vorgegeben sind. Werden diese von uns - wissend oder unwissend - missachtet, macht sich dies auf die eine oder andere unangenehme Art und Weise in unserem Leben bemerkbar (Beziehungskonflikte, gesundheitliche Probleme, Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern, Ängste, Süchte, eingefahrene Verhaltensmuster, Blockaden, etc.).
Zu den ,,Ordnungen der Liebe" gehört u.a. Das Recht der Zugehörigkeit zur Familie und Die Rangordnung innerhalb der Familie. Zudem spielt das Prinzip des Ausgleichs eine tragende Rolle. Ebenso die Wirkung von Schuld und Sühne.
An dieser Stelle ein Beispiel zum ,,Recht der Zugehörigkeit":
Der Vater war ein Trinker und hat Haus und Hof verspielt.
Seine Frau und seine zwei Kinder wenden sich von ihm ab und wollen nichts mehr mit ihm zu tun haben. Es folgt die Trennung. Die Erinnerung an ihn verblasst, er wird ausgegrenzt, verachtet und verleugnet. Er darf nicht mehr dazugehören. Er hat inzwischen Enkelkinder, von denen er gar nicht weiß, dass es sie gibt. Die Enkelkinder sind mittlerweile erwachsen. Zum Opa, der nun bereits gestorben ist, gibt eine keinerlei Verbindung.
Plötzlich fängt ein Enkelsohn an, sich merkwürdig zu verhalten. Er beginnt zu trinken, finanzielle Schwierigkeiten treten auf, seine Ehe gelangt ins wanken.
Was ist passiert?
Ohne es zu wissen und ohne es zu wollen, erinnert der Enkelsohn seine Familie an den ausgeklammerten und verachteten Großvater und holt ihn auf diese zerstörerische Art und Weise zurück in die Familie. Und das vermutlich solange, bis ihm ,,sein Platz" in der Familie wieder zugestanden wird.
Denn diese ,,Grundordnung" verlangt, dass Jeder, der zu einer Familie gehört, auch dasselbe Recht hat, dazugehören zu dürfen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass niemand ausgeschlossen werden darf. Unabhängig davon, was auch immer vorgefallen sein mag. Ein weiterer häufiger Irrglaube ist es auch, dass es in unserer, in jeder einzelnen Hand liegt, bestimmen zu können, wer zu unserer Familie gehört bzw. dazugehören darf.
Es macht auch keinen Unterschied, ob die Personen leben oder bereits gestorben sind. Die Zugehörigkeit bleibt über den Tod hinaus bestehen.
Eine mögliche Lösung hier wäre, dass der Opa wieder liebevoll in die Familie aufgenommen wird und er somit wieder dazugehören darf. Wenn das gelingt, erhält der Opa seinen Platz im System wieder und der Enkelsohn muss ihn durch sein Verhalten und die Lebensumstände nicht mehr erinnern. So wären beide auf ,,ihrem Platz", und frei - die Lebenden und die Toten.
Das kann gelingen, wenn wir hinter dem Opa auch sein Schicksal sehen und achten. Wenn wir erkennen und uns bewusst wird, dass auch er, gleich wie der Enkelsohn Jahre später, in etwas hineingezogen wurde, wogegen er sich nicht ,,wehren" konnte.
Solche Einsichten und Sichtweisen machen uns menschlich, nachsichtig und lassen eine fühlbare Verbindung entstehen, die es vermag, uns Familienmitglieder wieder zusammenzuführen. Sie sind getragen von einer Achtung und Haltung die uns über uns selbst hinauswachsen lässt.
Aus dieser Perspektive sind uns sämtliche widrige Umstände die uns das Leben schwer machen, auch dienlich. Sie stehen im Dienst einer (all)umfassenden Liebe, die die Ursprungsordnung wieder herstellen will.
Frequenz:
So einzigartig wie eine jede Aufstellung ist, so individuell gestaltet sich bei jedem einzelnen auch die Frequenz. Insofern können die Seminare einzeln, oder im Sinne einer Lebens- / Prozessbegleitung besucht werden